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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Landespresseball Baden Württemberg

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB regeln abschließend und ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstaltergemeinschaft Media Night eGbR (nachfolgend: VG) und den Besuchern des Landespresseballs Baden-Württemberg (nachfolgend: Kunde/Besucher). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERFÜGBARKEIT VON KARTEN, KARTENKATEGORIEN

2.1 Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss zum Kauf von Eintrittskarten in jeweils gewünschter Anzahl und Kategorie geht vom Kunden aus. Das Angebot verpflichtet zur Abnahme sowie Bezahlung der Eintrittskarten. Möglich ist ein Vertragsabschluss über das Landespresseballbüro online unter www.landespresseball-bw.de, schriftlich per Email an karten@landespresseball-bw.de und telefonisch unter 07142/7706929 sowie über den SWR Ticketservice unter www.swrticketservice.de, telefonisch unter 07221 9292 1321(Montag bis Freitag, 10-16 Uhr) sowie über eine schriftliche Bestellung per Email info@swrticketservice.de.

2.2 Im Falle einer Kartenbestellung per Mail kommt ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und VG wie folgt zustande: Der Kunde gibt die jeweils für die Bestellung erforderlichen Daten (inkl. Angabe der gewünschten Kartenkategorie, -anzahl und ggfs. Menüauswahl) an. Die Annahme dieses Angebots des Kunden von VG erfolgt ausschließlich durch Übersendung der Auftragsbestätigung und anschließender Übersendung der Eintrittskarten nach Zahlungseingang. Dabei bleibt die Entscheidung über die Platzierung innerhalb der Kartenkategorien VG vorbehalten. Bestellbestätigungen, die der Kunde nach Eingang der Bestellung in Textform (E-mail) oder telefonisch erhält, sind daher keine Annahme eines solchen Angebotes, sondern informieren den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei VG.

2.3 VG behält sich die Ablehnung des Angebots des Kunden vor. Dies gilt auch für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Kartenkategorie oder Anzahl. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichtannahme in Schriftform, Textform (E-mail) oder telefonisch mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Kunde, sofern Karten einer anderen Kategorie bzw. in anderer Anzahl noch vorhanden sind, über diesen Umstand informiert, so dass er diesbezüglich VG gegenüber ein neues Kaufangebot abgeben kann. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Platz in einem der Veranstaltungssäle.

2.4 Im Falle einer Kartenbestellung im Webshop kommt ein gegenseitiger Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Kunde und der VG mit anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande. Verfügbare Kartenkontingente werden dem Kunde online direkt angezeigt

2.5 VG bietet keine Karten zum Kauf durch Minderjährige an. Sämtliche Karten werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft.

2.6 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch aller auf dem Landespresseball für den Publikumsverkehr vorgesehenen Räumlichkeiten am Veranstaltungsabend. Es kann Räumlichkeiten und Programmpunkte geben, die aus Kapazitätsgründen nicht allen Besuchern gleichzeitig zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung der entsprechenden behördlichen Vorgaben wird durch das von VG eingesetzte Sicherheitspersonal geregelt und überwacht.

2.7 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt nicht automatisch zum Besuch der Veranstaltung. Der Veranstalter kann in begründeten Fällen ein Hausverbot gegenüber Personen erlassen. Diesen Personen kann der Zutritt ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Besucher sich nicht an die Verhaltens- und Kleidungsetikette (vgl. Punkt 9 Hausrecht) des Balles halten.

3. PREISBESTANDTEILE, VERSANDKOSTEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, EIGENTUMSVORBEHALT

3.1 Der vom Kunden für seine Bestellung geschuldete Kaufpreis ergibt sich aus der Summe der ausgewiesenen Einzelpreise für die von ihm bestellten Karten. Im Preis der Karte ist die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe bereits enthalten.

3.2 Für die Versendung der bestellten Karten wird eine Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 3,50 erhoben. Bei allen Aufträgen wird eine Servicegebühr in Höhe von EUR 2,00 erhoben.

3.3 Als Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung: SEPA-Banklastschrift, Paypal, Kauf auf Rechnung und Kreditkarte. Bei Kauf auf Rechnung sind Zahlungen ohne Abzug an das auf der Rechnung stehende Konto zu leisten. Der Kaufpreis wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

3.4 Die Karten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von VG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die VG gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kartenkauf nachträglich erwirbt.

3.5 Aufrechnungen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. LIEFERUNG DER KARTEN, TRANSPORTGEFAHR

4.1 Die Lieferung der Karten erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

4.2 Der Versand der Karten erfolgt rechtzeitig vor dem Stattfinden der Veranstaltung.

4.3 Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von VG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.4 Der Kunde hat die ihm gelieferten Karten unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu prüfen. Bei Falschlieferung (falsche Anzahl, falsche Platzkategorie) und/oder Beschädigung erhält der Kunde gegen Rückgabe der falschen und/oder beschädigten Karten eine entsprechende Nach-/Ersatzlieferung bzw. werden überzählige Karten zurückgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die unverzügliche Information des Ballbüros (Landespresseballbüro, Sandweg 8, 74321 Bietigheim-Bissingen) per (Tel. 07142/7706929) oder per E-Mail (karten@landespresseball-bw.de).

Erfolgt keine unverzügliche Reklamation gilt die Lieferung als fehlerfrei.

5. WIDERRUF, KARTENRÜCKGABE

5.1 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

5.2 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden; hiervon ausgenommen ist die Regelung von Ziff. 4.4. Besetzungsänderungen der beim Landespresseball auftretenden Künstler und Bands und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

5.3 Der Veranstalter haftet nicht, falls der Ball wegen höherer Gewalt (Stillstand der Rechtspflege, behördliche Sperrtage, Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes, Kriegs- und Naturereignissen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemie oder Pandemie und dergleichen) oder Attentat, Terroranschlag, -androhung oder aus Pietätsgründen abgesagt werden muss oder Programmänderungen nötig werden. Eine Rücknahme und Rückerstattung der Eintrittskarten und des Eintrittspreises erfolgt nur dann, wenn der Landespresseball abgesagt werden muss. Die vorangegangenen Gründe sind hiervon ausgeschlossen. In diesen Fällen erlischt der Erstattungsanspruch, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen angemeldet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4 Wird der Veranstaltungstermin verlegt, so behalten gekaufte Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

6. KARTENVERLUST

6.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher nachweist, welche Karte gelöst wurde.

6.2 Werden bezüglich Eintrittskarten mit Sitzberechtigung sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Ersatzkarten können ausschließlich durch denselben Kunden und nur im Rahmen des ursprünglichen Auftrags angefordert werden.

7. GARDEROBE

7.1 Garderobengegenstände (insbesondere Mäntel, Schirme, große Taschen, vergleichbar sperrige Gegenstände) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Es erfolgt jedoch keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck und dergleichen. Der Veranstalter haftet nicht für die Garderobe.

7.2 Die Garderobe wird vom Mercedes-Benz Museum organisiert und betrieben.

7.3 Der Verlust oder die Beschädigung von beim Garderobenpersonal abgegebenen Gegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

8. FUNDSACHEN

Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

9. HAUSRECHT

9.1 VG übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. VG und deren Erfüllungsgehilfen sind daher berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen und/oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher vom Landespresseball verwiesen werden, wenn sie diesen stören, andere Besucher belästigen und/oder in sonstiger und erheblicher Weise und/oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Besucher gegen die Kleiderordnung verstößt und/oder die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher den Presseball stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.2 Der Besucher darf lediglich einen Platz an dem auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Tisch einnehmen, wenn er eine Eintrittskarte mit Sitzberechtigung erworben hat. Hat er einen Platz an einem Tisch eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann VG den Besucher vom Landespresseball verweisen. Ziff. 9.1 Satz 5 gilt entsprechend.

9.3 Mobilfunkgeräte, Pager und/oder akustische Signalgeber aller Art dürfen nur so in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, dass die Veranstaltung und die anderen Besucher nicht gestört werden.

9.4 Private Ton-, Foto- und Videoaufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind während der Veranstaltung grundsätzlich gestattet, sofern hierdurch weder der Veranstaltungsablauf noch andere Besucher:innen oder Mitwirkende beeinträchtigt werden.

Nicht gestattet sind insbesondere Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken sowie deren öffentliche Verbreitung oder Veröffentlichung ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls weiterer Rechteinhaber. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

9.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Mitbringen von Glas, Flaschen, Dosen, Haustieren, Waffen, etc. ist generell untersagt, bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von der Veranstaltung. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt entsprechende Leibesvisitation vorzunehmen.

9.6 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.

9.7 Den Anweisungen des Veranstalters und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

10. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF, WEITERGABE VON KARTE

10.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Die Zutrittsberechtigung zum Landespresseball wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von VG erworben wurde.

10.2. Gekaufte Eintrittskarten dürfen ohne schriftliche Eintrittskarten der VG nicht an Dritte weitergegeben oder weiterveräußert werden.

11. HAFTUNG

11.1 VG haftet für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haften VG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

11.2 Im Fall des Verlusts und/oder der Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen ist die Haftung von VG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind an die unter Ziff. 7.2 genannte Betreibergesellschaft zu richten.

11.3 Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

12. TOMBOLA

12.1 Für die Tombola ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

12.2 Für Geld- oder/und Sachspenden für die Tombola kann auf Anforderung eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

13. FÜR JUGENDLICHE GELTEN DIE BESTIMMUNGEN DES JUGENDSCHUTZGESETZES.

14. BEI DER VERANSTALTUNG KANN AUFGRUND DER LAUTSTÄRKE DIE GEFAHR VON MÖGLICHEN HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN BESTEHEN.

15. EINWILLIGUNG RECHT AM EIGENEN BILD

Die Besucher erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen des Landespresseballs sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über den Landespresseball. Diese Einwilligung umfasst auch die Verwendung dieser Bilder in digitaler Form sowie in Bildergalerien.

16. DATENSCHUTZ

VG behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) streng vertraulich. Die Daten werden von VG nur in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. VG ist berechtigt, diese Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung des geschlossenen Vertrages notwendig ist.

17.STREITBEILEGUNG IN VERBRAUCHERSACHEN

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): VG ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

18.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam.

18.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.3 Erfüllungsort ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Stand: Juli 2026
Der Veranstalter: Veranstaltergemeinschaft Media Night eGbR