Teilnahmebedingungen für die Verlosungen im Rahmen des Presseballs Baden-Württemberg

Durch Kauf eines Loses während der Veranstaltung, erklärt sich der Besucher mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. 

1. Veranstalter

Alleinige Veranstalterin der Verlosungen ist der Sozialfonds der Landespresse Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in der Konrad-Adenauer-Str. 3 in 70173 Stuttgart (im Folgenden: Veranstalterin).

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an den Verlosungen ist folgendermaßen möglich: 

(a) Mit Erwerb eines Loses während der Veranstaltung erhält der Erwerber die Chance auf den Gewinn verschiedener Sachpreise, die in einem Raum auf dem Veranstaltungsgelände am Ballabend bis 3.00 Uhr abgeholt werden können. 

(b) Mit Erwerb eines unter (b) bezeichneten Loses nimmt der Erwerber zugleich an der Bühnenverlosung (von sogenannten Bühnenpreisen) teil. 

(2) Für die Teilnahme an der Verlosung – Nr. 2 (1) (a) und (b) – entstehen für den Teilnehmer Kosten in Höhe von derzeit EUR 10,00 pro Los. 

(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre. 

(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Verlosung, Manipulation, fehlende Geschäftsfähigkeit etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.  

3. Bühnenverlosung

(1) Die Verlosung der Bühnenpreise findet im Rahmen des Landespresseballs statt. Sie erfolgen jeweils durch Ziehung aus einem Lostopf unter Gewährung des Zufallsprinzips. 

(2) Der Teilnehmer wird unmittelbar während der Verlosung über den Gewinn informiert durch Ausrufung seines Namens. 

(3) Den Gewinnern wird der Gewinn gegen Vorlage des Loses (Bühnenpreis) übergeben. 

(4) Barauszahlung oder Umtausch sind ausgeschlossen. 

(5) Die Sachpreise werden durch Ziehung einer Losfarbe aus einem Lostopf unter Gewährung des Zufallsprinzips auf der Bühne ermittelt. Alle Nummern der dort gezogenen Los-Farbe erhalten einen Sachpreis. 

4. Verlosung der weiteren Sachpreise

(1) Die im Rahmen der Verlosung nach Nr. 2 (1) (a) zu gewinnenden Sachpreise stehen für den Gewinner in einem separaten Raum auf dem Veranstaltungs-gelände (Tombola-Raum) zur Abholung bereit. 

(2) Der Gewinn wird in dem Tombola-Raum dem Gewinner gegen Vorlage des Loses übergeben. 

(3) Der Gewinn kann nur während der Dauer des Landespresseballs abgeholt werden. Wird er nicht rechtzeitig abgeholt, verfällt er. 

(4) Barauszahlung oder Umtausch sind ausgeschlossen. 

5. Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Verlosung

Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sie sich das Recht vor, die Verlosungen jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosungen stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. 

6. Haftungsbeschränkungen

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr bzw. ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, oder die durch Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Verlosung entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels der Verlosung notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. 

7. Datenschutz

(1) Sofern personenbezogene Daten des Teilnehmers erfasst werden, verarbeitet die Veranstalterin diese ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Verlosung. 

(4) Der Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit formlos gegenüber der Veranstalterin widersprechen. Gesetzliche Ausnahmetatbestände bleiben von dem Widerruf unberührt.  

8. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.